Belegstellen des Kt. Freiburg

Die Weisung des Veterinäramtes des Kt. Freiburgs verlangt für 2017 ein Gesundheitszertifikat des Herkunftstandes der Begattungseinheiten des jeweiligen Züchters.
Eine Kopie muss dem Belegstellenleiter abgegeben werden. Dieser muss die Kopie Ende Saison dem kantonalen Amt zustellen.
Ohne eine Kopie ist eine Auffuhr der Begattungseinheiten auf die Belegstellen nicht erlaubt.
Bitte meldet Euch rechtzeitig bei Euren kantonalen Inspektoren für eine Kontrolle an!

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